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Abrechnungspflichten

Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse (KSK)

11. Oktober 2024
4 Min. LesezeitHeine & Gerlach Redaktion

Unternehmen, die kreative oder publizistische Leistungen einkaufen, sollten die Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse sorgfältig prüfen. Versäumnisse können Nachforderungen auslösen.

Wer betroffen sein kann

Die KSK-Abgabe betrifft nicht nur klassische Kultur- oder Medienunternehmen. Auch Handwerksbetriebe, Agenturen, Veranstalter oder andere Unternehmen können abgabepflichtig sein, wenn sie regelmäßig selbstständige kreative Leistungen beauftragen.

Typische Risikobereiche

Besonders relevant sind Aufträge in den Bereichen Grafik, Web, Text, Fotografie oder Werbung. Werden diese Leistungen extern eingekauft, sollte geprüft werden, ob sie unter die Abgabepflicht fallen.

Warum eine saubere Prüfung wichtig ist

Unklare Einordnungen führen schnell zu Nachforderungen. Eine frühzeitige Prüfung der beauftragten Leistungen und der zugrunde liegenden Verträge schafft Sicherheit und unterstützt eine verlässliche Abrechnung.

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